Zunächst:
Wer viel speichert, muss aufgrund der DSGVO (DatenschutzGrundVerordnung)
nun viel erklären.
Unsere Datenschutzerklärung fällt, weil wir grundsätzlich nichts über Sie
speichern, kurz aus. Wir stellen eine solche in unsere Sites ein, obwohl
unklar ist, ob wir, da WIR nichts speichern, überhaupt eine solche in unseren Webseiten
vorhalten müssten.
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Datenschutzerklärung:
Verantwortlicher für
diese Datenschutzerklärung ist der Betreiber des Portals
JustitiaDirect, Daten wie im Impressum.
Unsere Website versteht sich als Mittler zwischen Ihnen als Ratsuchenden und
Rechtsanwälten, welche Ihnen die gewünschte Dienstleistung der Rechtsberatung
erbringen.
Wir wollen Ihnen hier nicht erzählen, dass wir Daten, welche wir über Sie
speichern könnten, dazu benutzen unsere Dienstleistung Ihnen gegenüber zu
verbessern.
Ihre Privatsphäre war uns schon immer das Wichtigste, deshalb wurden
und werden auch beim Besuch unserer Webseiten auf Seiten des Providers, bei denen unsere Domains gehostet sind,
keinerlei Daten für uns gespeichert oder verarbeitet.
WIR SETZEN AUCH KEINE COOKIES AUF IHREM RECHNER.
Nach der am 25. Mail 2018 inkraft getretenen DSGVO haben Sie ein Auskunftsrecht
zu erfahren, was jeder, mit dem Sie irgendwie in Verbindung getreten sind, an
Daten über Sie erhoben, gespeichert und verarbeitet hat.
Dieses Auskunftsrecht haben Sie natürlich auch bei uns, nur; wir könnten Ihnen bei
einer Anfrage dazu nicht viel sagen, weil wir keine Daten zu Ihnen haben.
Wir kennen die IP über die Sie gekommen sind nicht, es wurden keinerlei Daten zu
dem Rechner (wie Betriebssystem, Browser etc) erhoben, über den Sie auf unsere
Sites gekommen sind.
Wir arbeiten nicht mit Drittanbietern, welche Ihre Bewegungen analysieren, um
Ihnen passende Werbung ausliefern zu können.
Wir sind in keinen sozialen Netzwerken (wie Facebook, Twitter, Google, Pinterest
etc) vertreten, also können auch von dieser Seite aus keinerlei Daten zu Ihnen
erhoben und gespeichert werden.
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Wenn Sie sich über eine unserer 0900er-Nummern mit einem Anwalt verbinden
lassen:
Sie werden bei Nutzung einer unserer 0900er-Nummern immer sofort mit einem
Rechtsanwalt verbunden.
Dies geschieht über sog. Provider und Carrier.
Jeder Betreiber einer Sondernummer (0800, 0900 etc) braucht einen solchen, um
arbeiten zu können und hier besteht eine etwas absonderliche Rechtssituation, die,
wenn ein Betreiber einer Sondernummer diese nicht akzeptiert, er schlicht nicht
arbeiten kann: Alle Provider und Carrier fordern (ohne Ausnahme) von Betreibern
von Sondernummern wie uns, dass wir uns damit zufriedengeben müssen, dass
wir von Nutzern unserer Sondernummern lediglich eine um am Ende um drei Zahlen gekürzte Telefonnummer erhalten. Die letzten drei Zahlen sind dabei durch
ein X ersetzt.
Beispiel: Wenn Sie die Telefonnummer 030/123456789 haben sollten, erfahren wir
lediglich, dass da mit einer Telefonnummer 030/123456xxx angerufen hat. Die
sonstigen Daten sind uns nicht bekannt, also können wir auch keine sonstigen
Daten zu Anrufern speichern oder verarbeiten.
Bei Fragen zu Daten, welche bei einem Anruf zu Ihnen gespeichert werden wenden
Sie sich also an unseren Carrier:
IN-telegence GmbH
Oskar-Jäger-Straße 125
50825 Köln
Tel.: 0221 26015-00
E-Mail: datenschutz@in-telegence.net
Deren Datenschutzerklärung können Sie einsehen unter:
https://www.in-telegence.net/datenschutz/
Beachten Sie hier insbesondere den Punkt > Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten.
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Wenn Sie unsere eMailberatung nutzen:
Wir arbeiteten seit Jahren mit einer Firma zusammen, über welche Mails von
unseren Site, an uns weitergeleitet wurden. Diese Mails wurden von uns sofort an
einen mitarbeitenden Rechtsanwalt weitergeleitet. Dabei entstandene Daten wurden nach Versand an einen freien, mitarbeitenden Rechtsanwalt, sofort automatisch gelöscht.
Diese Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen unterliegen der
Verschwiegenheitsverpflichtung.
Aufgrund der nach der Datenschutzgrundverordnung unklaren Rechtslage, haben
wir diese Formularfelder b.a.W. deaktiviert und geben Ihnen stattdessen eine
direkte Mailadresse von Arcor an, welches mittlerweile zu Vodafone gehört.
Wir nutzen keine eigenen Mailadressen wie irgendwas@unserdomainname.de mehr, weil die immer schon nach kurzer Zeit zugespammt wurden.
Die Datenschutzerklärung von Arcor ist dieselbe wie bei Vodafon.
Sie können diese als PDF direkt herunterladen:
https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/180511-vertragliche-datenschutz-hinweise.pdf
Diese Datenschutzerklärung ist für Kunden von Arcor bestimmt.
Für Sie von Interesse ist lediglich die Formulierung in unserem Vertrag mit Arcor, was Arcor mit eingehenden Mail macht und da heisst es unter Punkt 5: Die Dateien, die Sie in Ihrer Cloud speichern und die E-Mails, die Sie bekommen und versenden, nutzen wir nur, um sie Ihnen anzuzeigen und sie zu speichern.
Von Kunden über die ihnen bekanntgemachte Kontaktmailadresse eingehende Mails werden also zunächst auf dem Servern von Arvor für uns bereitgehalten. Ein Mailprogramm auf unseren Servern ruft diese Mails regelmässig ab, verschickt eine Kopie (auch eventuell durchgegangener Spam) automatisch an einen dienstbereiten Anwalt und löscht dann sofort automatisch alles auf dem Server von Arcor, sowie auf unserem Server.
Dienstbereiter Anwalt bedeutet, dass ein Anwalt bereitsteht, der eingehende Mails bearbeitet. Das kann auch mit etwas zeitlichem Abstand geschehen.
Ab Versand einer Kopie Ihrer Mail an diesen dienstbereiten Anwalt und der Löschung des Originals ist für uns Ihre Mail nicht mehr nachvollziehbar.
Ein dienstbereiter Anwalt wird Ihnen in der Regel für die Bearbeitung Ihres Rechtsproblems umgehend ein Angebot unterbreiten, welches Sie annehmen oder ablehnen können.
Melden Sie sich auf dieses Angebot hin nicht mehr bei diesem Anwalt sind diese gehalten nach drei Tagen Ihre Mail zu löschen. Machen Sie kenntlich, dass Sie mit dem Angebot nicht einverstanden sind, werden Ihre Mails sofort gelöscht.
Nehmen Sie das Angebot eines Anwalts an, wird dieser resultierend aus Art 6/1/b DSGVO die vertragsnotwendigen Daten speichern und so lange aufbewahren bis eine Aufbewahrung nicht mehr notwendig ist, bzw., so lange wie das Gesetz ihm das vorschreibt.
Grundsätzlich geben die Normen der Datenschutzgrundverordnung Ihnen das Recht Auskunft über Ihre Daten zu fordern, gespeicherten Daten zu widersprechen, Korrektur zu verlangen, die Löschung zu verlangen, ein einmal erteiltes Einverständnis zu widerrufen.
Soweit ein Verantwortlicher (derjenige, welcher Daten erhebt, speichert und
verarbeitet) diese Daten nicht mehr zurückhalten muss (z.B. aus Gründen der Vertragserfüllung oder gesetzlichen Vorschriften) ist er verpflichtet Ihren Forderungen nachzukommen.
Ende der Datenschutzerklärung.
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Nachtrag, nicht zur
Datenschutzerklärung gehörend:
Selten gab es zu einer
Norm (Gesetz), Verordnung soviel Rechtsunsicherheit (auch unter
Rechtsanwälten und Juristen allgemein) wie zur Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) > HIER
> finden Sie diese.
Dies wurde teilweise
auch ganz bewusst durch Personen angeheizt und verstärkt, die heute an
dieser DSGVO Geld verdienen wollen.
In der Folge hatte das
zum Ergebnis, dass viele kleine Sites, auch private, ohne kommerziellen
Hintergrund, völlig unnötig aufgegeben haben. Sie haben nicht verstanden,
was diese Verordnung von Ihnen forderte und die Nachschau im Internet
verstärkte diese Unsicherheit noch, weil Aussagen zur DSGVO sich
vielfach widersprachen, teilweise völlig unverständlich (und auch
missverständlich) waren und
sind.
Eines ist jedoch
nicht zutreffend, dass jetzt jeder Sitebetreiber zum
Erfüllungsgehilfen der Gesetzgebung mutiert, soll heissen, kontrollieren
was andere, mit denen man zusammen arbeitet, deren Dienste man nutzt, mit den Daten von Usern
veranstaltet, muss niemand. Eine aufmerksame Sorgfaltspflicht sollten Webmaster allerdings walten lassen, um
offensichtlichem Datenmissbrauch keinen Support zu leisten.
Was zu den Obliegenheiten
eines Webmasters, Sitebetreibers jedoch gehört ist, den Usern seiner
Webseiten, seinen Vertragspartnern offen darzustellen, was und warum
und wie lange er was mit erhobenen Daten veranstaltet, mit welchen
Drittanbietern er zu welchem Zweck zusammenarbeitet.
Weiterhin hat er die
Obliegenheit seinen Usern und Vertragspartnern Gelegenheit zu geben,
sich über die Tätigkeiten und Aufgabenbereiche dieser Dritten zu informieren und sich dazu
informieren und schlau machen zu können, was die mit seinen Daten veranstalten und
inwieweit sie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung einhalten, damit er für sich
entscheiden kann, ob er das akzeptieren will und inkauf nimmt oder nicht.
Das kann z. B. durch
einen Link auf die Internetsite dieser Drittanbieter und einen Link auf
deren Datenschutzerklärung geschehen.
Aber grundsätzlich gilt:
Jeder Webmaster, Sitebetreiber ist primär nur für das verantwortlich
was er an Daten erhebt, speichert und verarbeitet.
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Die hier bei
JustitiaDirect angeschlossenen Anwälte helfen Ihnen gerne weiter, wenn
Sie Fragen zur Datenschutzgrundverordnung, zur DSGVO haben, sagen Ihnen, was vakant ist und was mit
ziemlicher Sicherheit in den nächsten Monaten und Jahren durch Gerichte entschieden werden muss, um irgendwann so etwas wie
Rechtssicherheit und Ruhe zu haben.
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Sollten Sie eine
Abmahnung
erhalten, sind Sie bei unserer Anwaltshotline gut aufgehoben und sollten
sich nicht scheuen einen Anwalt zu befragen.
Viele Abmahnanwälte
(nicht gerade die Aushängeschilder des Berufsstandes) werden wohl
versuchen die Unwissenheit von Nichtjuristen auszunutzen.
Viele Abmahnungen (die
meisten, fast alle?) dürften keine Rechtsgrundlagen haben, solange
verschiedene Sachverhalte nicht durch den BGH (Bundesgerichtshof))
endgültig geklärt sind.
Sollten Sie also von
einer Abmahnung betroffen sein, scheuen Sie sich nicht einen neutralen
Anwalt der Anwaltshotline.org, unserer Anwaltshotline, zu konsultieren.
Bei uns können Sie sicher sein, dass ein Sie beratender Anwalt weder
zur Fraktion der Abmahner gehört, noch zu der Fraktion der Anwälte,
die sich als Abwehrer von Abmahnungen profitieren wollen, wobei nicht
auszuschliessen ist, dass Abmahner und Abwehrer von Abmahnungen sich
manchmal gegenseitig die Bälle zuspielen.
> Zur
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